Trust
Meldepflicht SLA
Unsere Zusage zu Meldefristen gegenüber Betroffenen nach Art. 33 DSGVO und Art. 24 revDSG.
24-Stunden-Zusage
Bei bestätigter Verletzung personenbezogener Daten benachrichtigt LegalAudit betroffene Verantwortliche binnen 24 Stunden nach Kenntnis über security@legalaudit.ch. Das übertrifft die 72-Stunden-Frist aus Art. 33 DSGVO bewusst, weil Security-Teams Vorlaufzeit brauchen statt Minimal-Compliance.
Inhalt der Meldung
- Art der Verletzung und Kategorien betroffener Personen.
- Ungefähre Anzahl betroffener Datensätze.
- Wahrscheinliche Folgen für die Betroffenen.
- Ergriffene oder vorgeschlagene Eindämmungs- und Behebungsmaßnahmen.
- Kontaktstelle für Follow-up (security@ oder DSB je nach Schwere).
Wie meldet man einen Verdachtsfall?
- E-Mail an security@legalaudit.ch mit Betreff "SECURITY INCIDENT — <Org>".
- Verschlüsselung mit unserem PGP-Schlüssel (Fingerprint auf Anfrage).
- Empfangsbestätigung binnen 4 h zu Geschäftszeiten, sonst binnen 24 h.
- Für betroffene Kunden wird binnen 24 h ein dedizierter Incident-Kanal eröffnet.
Informationsdokument der LegalAudit SA. Aussagen spiegeln den aktuellen Stand der Kontrollen wider und werden quartalsweise geprüft. Keine vertragliche Zusicherung, ausser durch unterzeichneten Vertrag. Verbindliche Bedingungen: AVV bei privacy@legalaudit.ch anfordern.