Geld zurückholen

Online-Betrug: Geld zurückholen — was Sie jetzt tun müssen

Sie wurden bei einem Online-Betrug in der Schweiz geschädigt und wollen Ihr Geld zurückholen? Die ersten Stunden zählen. Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank, sichern Sie alle Beweise im Original und lassen Sie den Verdacht mit Mythos prüfen. Erstatten Sie Anzeige bei der Kantonspolizei und erstellen Sie ein gerichtsfestes forensisches Dossier für Anzeige und Bank.

Was jetzt zu tun ist — Schritt für Schritt

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    Sofort die Bank kontaktieren

    Rufen Sie umgehend Ihre Bank an — die Nummer finden Sie auf Ihrer Karte oder auf der Bankhotline. Je schneller Sie melden, desto eher kann eine bereits ausgelöste Überweisung allenfalls noch gestoppt oder zurückgerufen werden. Lassen Sie Karte oder Konto bei Bedarf sperren und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Meldung.

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    Alle Beweise im Original sichern

    Der Wert Ihres Falls hängt von der Unversehrtheit der Beweise ab. Sichern Sie ungeschnittene Screenshots, E-Mails mit vollständigem Header, Chatverläufe, Belege, Quittungen, IBAN, Krypto-Adressen und URLs. Nichts zuschneiden, nichts weiterleiten und dabei Header löschen, nichts nachträglich bearbeiten — bewahren Sie die Originale auf.

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    Verdacht prüfen lassen mit Mythos

    Mythos ist die hauseigene Forensik-KI von LegalAudit. Lassen Sie Website, IBAN und Krypto-Adresse kostenlos prüfen: Mythos analysiert Domain, Zahlungsempfänger und On-Chain-Spuren und sagt Ihnen, ob ein begründeter Betrugsverdacht besteht und welche Beweise Sie für Anzeige und Bank brauchen.

    Website, IBAN und Krypto-Adresse kostenlos prüfen
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    Strafanzeige bei der Kantonspolizei erstatten

    Erstatten Sie Strafanzeige bei der Kantonspolizei Ihres Wohnkantons. Online ist dies über das Portal "Suisse ePolice" möglich. Online-Betrug wird in der Schweiz strafrechtlich als Betrug (StGB Art. 146) verfolgt, missbräuchliche Datenverarbeitung als StGB Art. 147. Nehmen Sie Ihre gesicherten Beweise und das forensische Dossier mit.

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    Forensisches Dossier erstellen

    Erstellen Sie mit Mythos ein forensisches Dossier für Anzeige und Bank. Beschreiben Sie den Fall im Chat oder laden Sie Ihre Beweise hoch: Mythos führt die forensische Analyse durch und erzeugt ein gerichtsfestes PDF mit SHA-256-Signatur, verankert in einer WORM-Auditkette und öffentlich verifizierbar — damit Polizei und Bank die Integrität selbst prüfen können.

    Dossier erstellen
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    Bei Anlage- oder Trading-Betrug: keine "Gebühren" zahlen

    Wenn man Ihnen verspricht, Ihr Geld gegen Vorauszahlung von "Gebühren", "Steuern" oder "Freischaltkosten" auszuzahlen, ist das fast immer ein zweiter Betrug. Echte Behörden, Banken und seriöse Stellen verlangen keine Vorauszahlung, um Ihre Auszahlung freizuschalten. Zahlen Sie nichts und sichern Sie auch diese Kontaktaufnahme als Beweis.

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Häufige Fragen

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Eine Rückerstattung ist möglich, aber nie garantiert. Die besten Chancen bestehen, wenn Sie die Überweisung sehr schnell bei der Bank melden — dann kann sie unter Umständen noch gestoppt oder zurückgerufen werden. Danach hängt die Rückholung von der Strafanzeige, den Ermittlungen und allfälligen zivilrechtlichen Schritten ab. Ein solides forensisches Dossier stärkt Ihre Position gegenüber Bank, Polizei und Versicherung. Vorsicht vor Anbietern, die eine garantierte Rückholung gegen Vorauszahlung versprechen — das ist meist eine zweite Betrugsmasche.

Wie schnell muss ich handeln?

So schnell wie möglich. Die ersten Stunden sind entscheidend: Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank (Nummer auf der Karte oder Bankhotline), denn eine eben ausgelöste Überweisung lässt sich manchmal noch stoppen. Sichern Sie parallel alle Beweise im Original und erstatten Sie zeitnah Strafanzeige. Je länger Sie warten, desto kleiner werden die Chancen auf eine Rückholung.

Wo erstatte ich Anzeige in der Schweiz?

Die Strafanzeige erstatten Sie bei der Kantonspolizei Ihres Wohnkantons — persönlich auf dem Polizeiposten oder online über das Portal "Suisse ePolice". Online-Betrug wird strafrechtlich als Betrug (StGB Art. 146) und missbräuchliche Datenverarbeitung (StGB Art. 147) verfolgt. Bringen Sie Ihre gesicherten Beweise sowie das forensische Dossier von LegalAudit als technische Ergänzung mit.

Brauche ich einen Anwalt?

Für die Strafanzeige bei der Kantonspolizei brauchen Sie nicht zwingend einen Anwalt — Sie können sie selbst erstatten und das Dossier beilegen. Für zivilrechtliche Schritte, eine Schadenersatzforderung oder die Konstituierung als Privatklägerschaft ist anwaltliche Unterstützung empfehlenswert; das Dossier liefert Ihrem Anwalt die technische Grundlage. LegalAudit ersetzt keine Rechtsberatung.

Was kostet das Dossier?

Die Triage mit Mythos ist gratis. Nach der Anmeldung erhalten Sie 3 Demo-Dossiers. Für unbegrenzte gerichtsfeste Dossiers gibt es das Pro-Abo zu CHF 29/Monat oder CHF 290/Jahr; Sie können jederzeit kündigen. Wenn zusätzlich die Prüfung und Unterzeichnung durch einen Sachverständigen gewünscht ist, kostet die Expert Review CHF 490 einmalig.

Jemand verspricht, mein Geld gegen Vorauszahlung zurückzuholen

Das ist fast immer ein zweiter Betrug (Recovery Scam). Betrüger kontaktieren Opfer erneut und versprechen, das verlorene Geld zurückzuholen — verlangen aber vorab "Gebühren", "Steuern" oder "Freischaltkosten". Zahlen Sie nichts im Voraus, geben Sie keine weiteren Daten preis und sichern Sie auch diese Kontaktaufnahme als Beweis. Lassen Sie den Kontakt mit Mythos prüfen, bevor Sie reagieren.

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Öffnen Sie Mythos, schildern Sie, was passiert ist. Sie werden Schritt für Schritt begleitet.

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